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Krankmeldung? Telefonisch am ersten Tag zwischen 7:30 und 7:45 im Sekretariat (Tel. 08342 - 9664-0) und schriftliche Krankmeldung innerhalb von 2 Tagen nachreichen (Klassleiter oder Sekretariat II) oder gleich schriftlich per Fax (Fax 08342 - 9664-60) - Formulare auf der Homepage der Schule Bei Erkrankungen von mehr als 3 Unterrichtstagen schriftliche Mitteilung über die Dauer der Erkrankung bei Wiederbesuch der Schule vorlegen. (Anm. Bitte melden Sie Ihr Kind unbedingt rechtzeitig krank, da sonst die Schule besonders auch im Interesse der Eltern rückfragen muss.)
10. Klasse und nun? Weiter zum Abitur? FOS? Ausland? Freiwilliges Soziales Jahr? Allgemeine Antworten kann es darauf nicht geben, deshalb berät Sie gern, individuell und aktuell die Beratungslehrkraft.
Nachhilfe nötig? Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Klasslehrer, der kann Ihnen sicher weiterhelfen und Schüler aus höheren Klassen vermitteln, die guten Nachhilfeunterricht anbieten können.
Kopfläuse? Beim Robert-Koch-Institut gibt es zu vielen Gesundheits- und Hygienethemen Informationen und Merkblätter; auch zum Befall mit Kopfläusen. Dort erfahren Sie immer aktuell, was Sie tun müssen. Merkblatt Kopfläuse (externer Link) Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen.
Taschengeld - warum überhaupt und wieviel sollen Kinder bekommen?
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